Grundlagen der automatisierten Grenzkanäle
Die Smart Gates (auch automatisierte Grenzkontrollkanäle) sind von der chinesischen Einwanderungsbehörde betriebene Anlagen zur Abwicklung von Ein- und Ausreisekontrollen an internationalen Flughäfen, Landgrenzübergängen und Seehäfen in ganz China. Die Anlagen gleichen biometrische Daten mit den in Einwanderungsdatenbanken hinterlegten Informationen ab und ermöglichen eine Kontrolle ohne direkte Interaktion mit Grenzpersonal, sofern die Nutzungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Nutzung der Kanäle steht nicht nur chinesischen Staatsbürgern, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Inhabern ausländischer Pässe offen. Die Regelungen zur Berechtigung und zum Ablauf werden zentral von der Nationalen Einwanderungsbehörde Chinas festgelegt und an allen Grenzübergängen einheitlich angewendet.
Praktischer Ablauf der Nutzung
Der Ablauf der Kontrolle folgt an allen Grenzübergängen einem einheitlichen Schema. Zuerst wird die Seite des biometrischen Passes oder des gültigen Aufenthaltstitels mit der maschinenlesbaren Zone auf das vorgesehene Lesefeld am Kanaleingang gelegt. Sobald das System das Dokument erkannt und eine vorliegende Nutzungsberechtigung bestätigt hat, öffnet sich die Eingangstür. Im Inneren des Kanals erfolgt zunächst der Abgleich von Fingerabdruckdaten, die bei der Visumsbeantragung oder Aufenthaltstitelregistrierung im Einwanderungssystem hinterlegt wurden. Anschließend steht die Person im markierten Bereich vor der Kamera zur Gesichtserkennung. Für den Scan müssen Gegenstände, die das Gesicht verdecken, abgenommen werden, dazu zählen Kopfbedeckungen ohne religiösen oder medizinischen Hintergrund, getönte Brillen und Gesichtsmasken. Wenn alle biometrischen Abgleiche erfolgreich abgeschlossen sind, öffnet sich die Ausgangstür des Kanals und die Kontrolle ist abgeschlossen.
Bei Abweichungen der erfassten Daten von den hinterlegten Informationen oder technischen Problemen weist eine Bildschirmmeldung auf die Notwendigkeit einer Abwicklung an einem manuellen Kontrollschalter hin.
Geltende Berechtigungsregeln
Zur Nutzung der Smart Gates mit ausländischem Pass zählen nach offiziellen Angaben folgende Personengruppen: Inhaber eines gültigen ausländischen Passes mit einer chinesischen Daueraufenthaltserlaubnis, Inhaber eines gültigen ausländischen Passes mit einer Aufenthaltserlaubnis für Arbeit, Studium, Familienzusammenführung oder private Angelegenheiten mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten, Inhaber biometrischer Pässe von Staaten, für die eine entsprechende Vereinbarung zur automatisierten Grenzkontrolle mit China besteht, sowie Personen, die im Rahmen gültiger visumfreier Transitregelungen einreisen und die biometrischen Erfassungsvoraussetzungen erfüllen.
Für die eigenständige Nutzung gilt eine Altersspanne von 14 bis 70 Jahren; außerhalb dieses Bereichs ist die Nutzung nur in Begleitung einer berechtigten erwachsenen Person oder nach gesonderter Freigabe durch das Grenzpersonal möglich.
Die Liste der berechtigten Staatsangehörigkeiten und Aufenthaltstitel liegt an allen Grenzübergängen öffentlich aus und wird von der Nationalen Einwanderungsbehörde bei Anpassungen von bilateralen Vereinbarungen oder Einwanderungsregeln aktualisiert. Es besteht keine generelle Nutzungsberechtigung für alle ausländischen Passinhaber unabhängig von Visumkategorie oder Aufenthaltstitel.
Häufig gestellte Fragen zur Nutzung
Einreisestempel nach der Smart-Gate-Kontrolle
Nach offiziellen Angaben der Einwanderungsbehörde wird bei der Abwicklung über den automatisierten Kanal zunächst kein physischer Stempel im Pass angebracht. Personen, die einen Stempel für nachweisbezogene Zwecke benötigen, können sich unmittelbar nach dem Passieren des Kanals an das anwesende Grenzpersonal wenden, um den Stempel kostenlos eintragen zu lassen. Eine nachträgliche Stempelung zu einem späteren Zeitpunkt ist an Grenzübergängen nicht möglich.
Nutzung der Kanäle mit mitreisenden Kindern
Kinder unter 14 Jahren können die automatisierten Kanäle nicht alleine nutzen. Sie dürfen in Begleitung eines erwachsenen Nutzers mit gültiger Zugangsberechtigung den gleichen Kanal passieren, sofern die mitreisende erwachsene Person die Kontrollschritte erfolgreich absolviert. Für die Mitnahme von Kindern im Kinderwagen gelten keine abweichenden Regelungen, solange die Gesichtserkennung für alle mitreisenden Personen durchgeführt werden kann.
Gründe für eine Ablehnung der Smart-Gate-Nutzung
Eine Nutzung ist nicht möglich bei nicht biometrischen Pässen, abgelaufenen Aufenthaltstiteln oder Visa, fehlenden hinterlegten Fingerabdruckdaten im Einwanderungssystem, stark veränderten äußeren Merkmalen, die einen Gesichtsabgleich unmöglich machen, sowie bei Vorliegen von Einreise- oder Ausreisebeschränkungen für die betroffene Person. In allen diesen Fällen erfolgt die Abwicklung an einem manuellen Kontrollschalter.
Notwendigkeit einer vorherigen Registrierung
Für Inhaber einer chinesischen Daueraufenthaltserlaubnis oder einer längerfristigen Aufenthaltserlaubnis erfolgt die notwendige Erfassung biometrischer Daten bereits im Rahmen der Beantragung des jeweiligen Titels. Eine zusätzliche Registrierung an der Grenze ist für diese Personengruppe nicht erforderlich. Für Personen, die im Rahmen von visumfreien Regelungen oder kurzfristigen Visa einreisen, erfolgt eine automatische Datenerfassung bei der ersten Einreise, sofern die Staatsangehörigkeit zu den berechtigten Gruppen zählt.
Gebühren für die Nutzung der automatisierten Kanäle
Die Nutzung der Smart Gates ist für alle berechtigten Personen kostenlos. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren im Vergleich zur Abwicklung an einem manuellen Kontrollschalter an.
Aktuelle Geltung der Regelungen
Die Regelungen zur Nutzung der Smart Gates für ausländische Passinhaber werden im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen und Maßnahmen zur Anpassung von Grenzabläufen regelmäßig angepasst. An größeren internationalen Flughäfen, Landgrenzübergängen und Seehäfen stehen mehrsprachige Hinweisschilder und Unterstützungspersonal in der Nähe der Kanäle, um Fragen zur Berechtigung und zum Ablauf vor Ort zu klären. Alle verbindlichen Angaben zu Berechtigung und Nutzungsablauf werden ausschließlich von der Nationalen Einwanderungsbehörde Chinas veröffentlicht.
Quellenangaben
Nationale Einwanderungsbehörde der Volksrepublik China, öffentliche Informationsplattform zu Grenzkontrollverfahren
Offizielle Servicehinweise internationaler Flughäfen und Grenzübergänge in China zu automatisierten Kontrollkanälen
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland, Reisehinweise für die Volksrepublik China, Abschnitt Einreisebestimmungen