Grundlagen: Geltungsbereich und Rechtsgrundlage
Die folgenden Regelungen der Generalzollverwaltung Chinas gelten für alle Personen, die in das Zollgebiet der Volksrepublik China einreisen – unabhängig von Staatsangehörigkeit, Einreisegrund (Tourismus, Geschäft, Studium, Familienbesuch) und Verkehrsmittel (Flug, Schiff, Landweg). Sie umfassen sowohl Gegenstände im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck als auch Artikel des persönlichen Bedarfs sowie getrennt beförderte Umzugsgüter.
Verstöße gegen Einfuhrverbote oder -beschränkungen können zur Beschlagnahmung von Gegenständen, Geldstrafen oder in schweren Fällen (z. B. Mitführen von Betäubungsmitteln, Waffen) zu strafrechtlicher Verfolgung führen.
Absolut verbotene Einfuhrgegenstände
Die folgenden Gegenstände dürfen unter keinen Umständen nach China eingeführt werden, auch nicht in geringen Mengen:
Gegenstände mit Gefahr für öffentliche Sicherheit und Staatsordnung
- Waffen, Munition, Sprengstoff, Zündmittel sowie originalgetreue Nachbildungen von Waffen
- Jegliche Art von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, unter anderem Heroin, Kokain, Marihuana, synthetische Drogen sowie cannabis-haltige Produkte wie CBD-Öle oder Hanf-Lebensmittel ohne ausdrückliche medizinische Sondergenehmigung
- Druckschriften, Filme, Fotografien, Datenträger oder digitale Inhalte, die extremistische, pornografische, gewaltverherrlichende oder die staatliche Ordnung Chinas verletzende Inhalte enthalten
- Gegenstände, die zu Spionage, Sabotage oder nachrichtendienstlichen Tätigkeiten verwendet werden können
- Selbstverteidigungsgeräte wie Pfefferspray oder Elektroschocker, die als Waffe eingestuft werden
Gegenstände zum Schutz von Gesundheit und Ökosystemen
- Tierische und pflanzliche Schädlinge, Krankheitserreger sowie genetisch veränderte Organismen ohne gültige Einfuhrgenehmigung
- Fleischprodukte (roh oder gekocht, auch vakuumverpackt wie Wurst, Schinken oder Speck), nicht sterilisierte Milchprodukte, frisches Obst, rohes Gemüse, lebende Pflanzen und Saatgut aus nicht zugelassenen Herkunftsgebieten ohne gültiges Pflanzenschutz- oder Tiergesundheitszeugnis
- Abfälle jeglicher Art, die Umwelt oder Gesundheit belasten
- Geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie Produkte daraus (z. B. Elfenbein, Schildpatt, Korallen, Pelze oder Produkte von geschützten Wildtieren) – unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Erwerbs im Herkunftsland
Gegenstände zum Schutz von Rechten und Kulturgütern
- Gefälschte Waren in kommerziellem Umfang, die Markenrechte oder Urheberrechte verletzen
- Kulturgüter, die ohne gültige Ausfuhrgenehmigung aus Herkunftsländern ausgeführt wurden
Eingeschränkt einfuhrfähige Artikel: Erforderliche Nachweise und Obergrenzen
Gegenstände dieser Kategorie sind nicht grundsätzlich verboten, erfordern aber eine wahrheitsgemäße Zollanmeldung, teilweise offizielle Bescheinigungen und dürfen festgelegte Mengen nicht überschreiten:
Freimengen für Genussmittel (für Personen ab 16 Jahren)
Die folgenden Mengen sind für den persönlichen Bedarf zollfrei einfuhrfähig:
- Bei Einreise aus Gebieten außerhalb Hongkongs und Macaus: 400 Zigaretten, 100 Zigarren oder 500 g Tabak; 1,5 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 12 Volumenprozent
- Bei Einreise aus Hongkong oder Macau: 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250 g Tabak; 0,75 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 12 Volumenprozent
Bargeld und Zahlungsmittel
Bargeld oder gleichwertige Zahlungsmittel (z. B. Reiseschecks, Fremdwährungen) müssen unaufgefordert dem Zoll gemeldet werden, wenn der Wert 20.000 Chinesische Yuan oder den Gegenwert von 5.000 US-Dollar übersteigt. Unterhalb dieser Grenzen besteht keine Meldepflicht.
Artikel mit erforderlichen Bescheinigungen
- Heimtiere (Hunde, Katzen): Pro Person ist maximal ein Tier einfuhrfähig. Erforderlich sind ein Mikrochip zur Identifizierung, ein gültiger Impfnachweis gegen Tollwut (ausgestellt mindestens 30 Tage und maximal ein Jahr vor Einreise) sowie ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes. Tiere ohne gültige Nachweise werden in Quarantäne genommen oder auf Kosten des Reisenden zurückgewiesen.
- Verschreibungspflichtige Medikamente: Medikamente für den persönlichen Bedarf sind in der für die Aufenthaltsdauer notwendigen Menge erlaubt. Nicht kontrollierte, rezeptfreie Medikamente (z. B. Paracetamol, Erkältungsmittel ohne betäubungsmittelhaltige Wirkstoffe) unterliegen keinen festen Obergrenzen, solange die Menge dem nachweisbaren Eigenbedarf entspricht. Für Medikamente mit betäubungsmittelhaltigen oder psychotropen Wirkstoffen (z. B. starke Schmerzmittel, ADHS-Medikamente, Schlafmittel) gilt eine Obergrenze von maximal 7 Tagen Bedarf, zudem ist eine ärztliche Verschreibung oder ein Attest in chinesischer oder englischer Sprache mitzuführen.
- Professionelle Ausrüstung: Gewerblich genutzte Film- und Fotoausrüstung, Funkgeräte oder Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm erfordern teilweise eine vorherige Genehmigung der zuständigen chinesischen Behörden und müssen bei der Einreise deklariert werden.
Ablauf bei der Zollkontrolle: Schritt für Schritt
Der Einreiseprozess am Zoll folgt einem festgelegten Ablauf:
Schritt 1: Ausfüllen der Zollerklärung
Vor der Ankunft erhalten Reisende ein Zollerklärungsformular (teilweise digital über die offizielle App der chinesischen Zollverwaltung ausfüllbar). Alle zu deklarierenden Gegenstände (beschränkte Artikel, Bargeld über der Meldegrenze, Tiere, beruflich genutzte Ausrüstung) müssen wahrheitsgemäß angegeben werden. Falsche Angaben gelten als Zollverstoß.
Schritt 2: Auswahl des passenden Kontrollwegs
Reisende ohne zu deklarierende Gegenstände wählen den grünen Ausgang mit der Kennzeichnung „Nothing to declare“. Reisende mit meldepflichtigen Gegenständen wählen den roten Ausgang mit der Kennzeichnung „Goods to declare“ und legen die betreffenden Artikel sowie die dazugehörigen Bescheinigungen vor.
Schritt 3: Prüfung und Freigabe
Das Zollpersonal prüft die Angaben und mitgeführten Gegenstände. Regelkonforme Artikel werden unmittelbar freigegeben. Bei Verstößen werden verbotene Gegenstände beschlagnahmt; bei fehlenden Nachweisen für beschränkte Artikel können diese zurückgehalten, verzollt oder beschlagnahmt werden.
Häufige Fehler und besondere Hinweise
- Viele Reisende nehmen an, dass vakuumverpackte oder selbst zubereitete Lebensmittel aus dem Heimatland (z. B. Hausmacher Wurst, Käse, hausgemachte Marmelade, frisches Obst) einfuhrfähig sind. Diese fallen in der Regel unter die Quarantäneverbote und werden beschlagnahmt. Ausgenommen sind ausschließlich industriell gefertigte, sterilisierte Konserven, die ohne Kühlung lange haltbar sind, sowie verarbeitete Lebensmittel ohne Risikobestandteile wie Schokolade oder Kekse.
- An einzelnen Landgrenzübergängen gelten im Rahmen von bilateralen Abkommen zum kleinen Grenzverkehr abweichende Freimengen und Regelungen. Reisende, die über Land einreisen, sollten sich vor Fahrtantritt über die Bestimmungen des jeweiligen Grenzübergangs informieren.
- Die gleichen Einfuhrverbote und -beschränkungen gelten auch für Pakete, die Reisende während ihres Aufenthaltes per Post nach China schicken lassen.
- Persönliche Gebrauchsgüter wie Kleidung, Kosmetik oder private Elektronik sind zollfrei, solange die Menge dem nachweisbaren Eigenbedarf während der Reise entspricht. Mengen, die auf einen gewerblichen Weiterverkauf hindeuten, müssen verzollt werden oder können zurückgewiesen werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf ich Drohnen für private Aufnahmen nach China mitbringen?
Kleine Drohnen für den privaten, nicht gewerblichen Gebrauch sind grundsätzlich einfuhrfähig, müssen aber bei einem Gewicht von über 250 Gramm bei der Einreise deklariert werden. Für die Nutzung vor Ort gelten lokale Flugverbotszonen und Registrierungspflichten; Drohnen mit besonders großer Reichweite oder militärähnlichen Funktionen sind verboten.
Werden mitgeführte Medikamente bei der Einreise kontrolliert?
Stichprobenartige Kontrollen von Medikamenten sind üblich. Reisende sollten verschreibungspflichtige Präparate immer in der Originalverpackung zusammen mit der ärztlichen Verschreibung mitführen, um Nachweise erbringen zu können.
Gelten die gleichen Regeln auch für Transitreisende?
Für Transitreisende, die sich im internationalen Transitbereich des Flughafens aufhalten und nicht in das chinesische Zollgebiet einreisen, gelten die Einfuhrbeschränkungen nicht. Sobald der Transitbereich verlassen wird (z. B. bei einem Stopover mit Einreise im Rahmen der Visafreiheit), gelten die vollen Zollbestimmungen.
Kann ich verbotene Gegenstände bei der Einreise freiwillig abgeben, ohne bestraft zu werden?
Reisende, die verbotene Gegenstände bei der Abgabe der Zollerklärung freiwillig angeben, erhalten in der Regel keine Strafen; die Gegenstände werden entsorgt oder auf Wunsch bei der Ausreise wieder ausgehändigt, sofern es sich nicht um streng verbotene Artikel wie Drogen oder Waffen handelt. Werden verbotene Gegenstände ohne Angabe bei der Kontrolle gefunden, drohen Geldstrafen oder weitergehende Verfahren.
Darf ich kleine Mengen an Lebensmitteln für den ersten Tag der Reise mitführen?
Verarbeitete, verpackte Lebensmittel ohne tierische oder pflanzliche Frischbestandteile (z. B. Schokolade, Kekse, geschälte Nüsse, abgepackte Bonbons) sind für den persönlichen Bedarf erlaubt. Frische Obst-, Gemüse- oder Fleischprodukte sind auch in kleinen Mengen verboten.
Quellen
- Offizielle Webseite der Generalzollverwaltung der Volksrepublik China: Zollbestimmungen für einreisende Reisende, https://english.customs.gov.cn/
- Verordnung Nr. 43 der Generalzollverwaltung der VR China: Liste der verbotenen und beschränkten Ein- und Ausfuhrgegenstände
- Bekanntmachung Nr. 133 der Generalzollverwaltung aus dem Jahr 2021: Liste der verbotenen tierischen und pflanzlichen Produkte bei der Einfuhr im Reise- und Postverkehr
- Öffentliche Einreisehinweise der Nationalen Einwanderungsbehörde der VR China