Struktur der notfallmedizinischen Versorgung

Die notfallmedizinische Versorgung in China wird flächendeckend über Notaufnahmen öffentlicher Krankenhäuser der Versorgungsstufen zwei und drei bereitgestellt, die ganzjährig rund um die Uhr in Betrieb sind. Die Erreichbarkeit von Notfalldiensten ist in allen städtischen Gebieten sowie den meisten ländlichen Kreisen gegeben. Der nationale Notruf für medizinische Notfälle ist die Nummer 120, über die rund um die Uhr Rettungswagen und medizinisches Personal alarmiert werden können. Neben öffentlichen Krankenhäusern betreiben auch private medizinische Einrichtungen teilweise eigene Notaufnahmen, insbesondere in größeren Städten und Regionen mit hohem Anteil internationaler Besucher.

Ablauf der Behandlung in der Notaufnahme

Bei Eintreffen in der Notaufnahme durchlaufen alle Patienten zunächst eine medizinische Ersteinschätzung (Triage), bei der die Dringlichkeit der Behandlung nach dem Schweregrad der Beschwerden eingeteilt wird. Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen werden sofort behandelt, während Patienten mit leichteren Beschwerden mit entsprechenden Wartezeiten rechnen müssen.

Für die Anmeldung ist grundsätzlich ein gültiges Ausweisdokument erforderlich, bei ausländischen Besuchern handelt es sich dabei in der Regel um den Reisepass. Bewusstlose oder nicht ansprechbare Patienten ohne Begleitperson werden auch ohne vorliegende Dokumente unmittelbar versorgt.

Nach offiziellen Vorgaben darf die Einleitung lebensrettender Maßnahmen nicht durch Fragen zur Zahlungsfähigkeit oder Versicherungsstatus verzögert werden. Nach Abschluss der Erstversorgung oder bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden erfolgt die Registrierung und Zuweisung zu den entsprechenden Behandlungsbereichen.

Die anfallenden Kosten richten sich bei öffentlichen Krankenhäusern nach den einheitlich von lokalen Behörden festgelegten Gebührensätzen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt nach Erbringung der Leistung, akzeptiert werden in touristisch geprägten Gebieten neben Bargeld in Renminbi auch internationale Kreditkarten sowie an ausländische Karten gebundene mobile Zahlungsmethoden.

Offizielle Belege und Behandlungsdokumente zur Einreichung bei Versicherungen können direkt in der Einrichtung angefordert werden.

Geltende Regelungen für ausländische Patienten

Die chinesischen Gesundheitsbehörden haben festgelegt, dass alle Personen, die sich in China aufhalten, unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltsstatus Zugang zu notfallmedizinischen lebensrettenden Leistungen haben. Es bestehen keine grundsätzlichen Zugangssperren für ausländische Besucher.

Direktabrechnungen zwischen ausländischen Krankenversicherungen und chinesischen öffentlichen Krankenhäusern sind nicht flächendeckend verbreitet. Besucher müssen in den meisten Fällen zunächst selbst für entstandene Kosten aufkommen und diese im Anschluss bei ihrer Versicherung einreichen. Einrichtungen mit spezialisierten internationalen Abteilungen bieten teilweise direkte Abrechnung mit ausgewählten internationalen Versicherungsanbietern an.

Die konsularischen Vertretungen zahlreicher Herkunftsländer weisen in ihren öffentlich zugänglichen Reisehinweisen auf die Empfehlung einer ausreichenden Auslandsreisekrankenversicherung für Aufenthalte in China hin, da anfallende Notfallkosten ohne entsprechenden Schutz selbst getragen werden müssen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Frage: Kann der Notruf 120 auch ohne lokale SIM-Karte gewählt werden?

Antwort: Der medizinische Notruf 120 kann von allen Mobiltelefonen im chinesischen Mobilfunknetz auch ohne eingelegte SIM-Karte und ohne bestehenden lokalen Mobilfunkvertrag gewählt werden.

Frage: Steht in den Notaufnahmen englischsprachiges Personal zur Verfügung?

Antwort: In Notaufnahmen von Krankenhäusern in größeren Städten, bekannten Tourismusregionen und Einrichtungen mit speziellen internationalen Abteilungen ist teilweise englischsprachiges medizinisches Personal im Einsatz. In kleineren Orten und ländlichen Regionen sind englische Sprachkenntnisse des Personals nicht durchgängig gegeben. Bei Verständigungsschwierigkeiten werden teilweise telefonische Übersetzungsdienste hinzugezogen.

Frage: Gilt für ausländische Besucher ein anderer Gebührensatz als für lokale Patienten in öffentlichen Notaufnahmen?

Antwort: Die Gebühren für medizinische Leistungen in öffentlichen Krankenhäusern werden von lokalen Preis- und Gesundheitsbehörden einheitlich festgelegt und gelten unabhängig von der Nationalität der behandelten Person. Abweichende Gebührenregelungen gelten ausschließlich in separaten internationalen Abteilungen einzelner Einrichtungen sowie in privaten Krankenhäusern mit internationaler Ausrichtung.

Frage: Muss vor Beginn einer Notfallbehandlung eine Vorauszahlung geleistet werden?

Antwort: Für Patienten mit akut lebensbedrohlichen Zuständen ist die sofortige Einleitung von Behandlungsmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben, eine Vorauszahlung darf in diesen Fällen nicht verlangt werden. Bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden kann eine Vorauszahlung für anfallende Behandlungskosten verlangt werden, die nach Abschluss der Behandlung mit den tatsächlichen Kosten verrechnet wird.

Frage: Werden im Rahmen der Notfallbehandlung verabreichte Medikamente separat abgerechnet?

Antwort: Alle im Rahmen der Notfallbehandlung verabreichten Medikamente, durchgeführten Untersuchungen und angewendeten Maßnahmen sind Teil der Gesamtabrechnung der Notaufnahme, die nach erbrachter Leistung ausgestellt wird. Verschriebene Medikamente für die weitere Behandlung nach dem Notfallaufenthalt können in der Apotheke des Krankenhauses oder in zugelassenen öffentlichen Apotheken erworben werden.

Die Abläufe vor Ort können je nach Region, Größe des Krankenhauses und lokalen Umsetzungsregeln geringfügig voneinander abweichen, da die Organisation der notfallmedizinischen Versorgung in der Verantwortung lokaler Gesundheitsbehörden liegt.

Quellen:

  • Nationale Gesundheitskommission der Volksrepublik China, öffentliche Regelungen zur notfallmedizinischen Versorgung
  • Nationale Verwaltung für Krankenversicherung der Volksrepublik China, öffentliche Informationen zur medizinischen Versorgung von ausländischen Personen in China
  • Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland, Reise- und Sicherheitshinweise für China
  • Öffentlich zugängliche Patienteninformationen öffentlicher Tertiärkrankenhäuser in größeren chinesischen Städten