Die Realnamenverifizierung ist ein in China weitverbreitetes Verfahren zur eindeutigen Zuordnung von Nutzungsvorgängen zu einer konkreten natürlichen Person. Es kommt bei einer Vielzahl von öffentlichen und kommerziellen Diensten zur Anwendung und betrifft neben inländischen Staatsangehörigen auch alle Personen, die sich vorübergehend als Besucher im Land aufhalten. Die nachfolgenden Darstellungen beschreiben ausschließlich nachprüfbare, öffentlich zugängliche Fakten zu Funktionsweise und Rahmenbedingungen des Verfahrens für ausländische Besucher.

Anwendungsbereiche für ausländische Besucher

Die Verpflichtung zur Realnamenverifizierung erstreckt sich auf eine Reihe von alltäglichen Diensten, die auch von Reisenden regelmäßig in Anspruch genommen werden. Dazu zählen der Check-in in allen gewerblichen Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Hostels und Pensionen, die Eröffnung von Mobilfunkverträgen oder Prepaid-Karten bei Telekommunikationsanbietern, der Kauf von Fahrkarten für den nationalen Fernverkehr mit Bahn, Flugzeug und Fernbus, die Nutzung von öffentlich zugänglichen Internetzugängen sowie die Registrierung und Nutzung von digitalen Zahlungsdiensten und großen Online-Plattformen.

Einzelne lokale öffentliche Einrichtungen, kulturelle Angebote und Veranstaltungen setzen ebenfalls eine Verifizierung der Identität beim Zutritt oder bei der Ticketbuchung voraus. Die Pflicht gilt dabei unabhängig vom Aufenthaltszweck, also sowohl für touristische Reisende, Geschäftsreisende als auch für Personen, die zu familiären Besuchen einreisen.

Ablauf der Verifizierung im praktischen Einsatz

Für die überwiegende Zahl der Verifizierungsvorgänge wird bei ausländischen Besuchern der physische Originalreisepass mit gültigem Einreisestempel als allgemein anerkanntes Ausweisdokument akzeptiert. Digitale Kopien, ausländische Personalausweise, Führerscheine oder abgelaufene Reisedokumente werden in den meisten Fällen nicht als ausreichend eingestuft und führen zur Ablehnung des Verifizierungsvorgangs. Für Besucher aus den Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau sowie aus Taiwan gelten die jeweiligen grenzüberschreitenden Reiseausweise als gleichwertig anerkannte Dokumente.

Bei persönlich durchgeführten Vorgängen wie dem Hotel-Check-in, der Beantragung einer Mobilfunkkarte oder dem Fahrkartenkauf am Schalter werden die Ausweisdaten durch geschultes Personal gescannt oder erfasst und automatisch mit den Daten der Einwanderungsbehörden abgeglichen.

Erst nach erfolgreicher Übereinstimmung der Daten kann der jeweilige Dienst in Anspruch genommen werden.

Bei digitalen Diensten läuft der Vorgang in der Regel über eine Eingabemaske, in die die persönlichen Daten aus dem Ausweisdokument eingetragen werden müssen. Teilweise schließt sich eine automatische Gesichtserkennung an, bei der das auf dem Ausweis hinterlegte Foto mit einem aktuellen Live-Bild der Person abgeglichen wird. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Daten im Nutzerkonto hinterlegt, so dass bei späteren Nutzungen des gleichen Dienstes keine wiederholte vollständige Verifizierung erforderlich ist.

Offizielle Regelungsgrundlagen

Die Verpflichtung zur eindeutigen Identifizierung von Nutzern ergibt sich aus einer Reihe von öffentlich zugänglichen Rechtsvorschriften und Verwaltungsregelungen der zuständigen zentralen staatlichen Stellen. Dazu zählen Regelungen aus dem Cybersicherheitsrecht, Vorschriften zur Verwaltung von Telekommunikationsdiensten, Bestimmungen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Beherbergungs- und Verkehrswesen sowie Regelungen zur Regulierung von bargeldlosen Zahlungsdiensten.

Für ausländische Besucher gelten keine grundsätzlich abweichenden Pflichten gegenüber inländischen Nutzern.

Unterschiede bestehen ausschließlich im Hinblick auf die akzeptierten Ausweisdokumente, da ausländische Reisende nicht über einen chinesischen Personalausweis verfügen. Alle im Rahmen der Verifizierung erhobenen Daten unterliegen den geltenden Datenschutzvorgaben, deren Einhaltung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht wird.

Häufig gestellte Fragen

Welche Dokumente werden für die Verifizierung akzeptiert?

Als Standarddokument für ausländische Staatsangehörige gilt der gültige Originalreisepass mit aktuellem, bei der Einreise angebrachten Stempel oder entsprechendem digitalen Einreisenachweis. Für Reisende aus Hongkong, Macau und Taiwan werden die vorgeschriebenen grenzüberschreitenden Reiseausweise anerkannt. Andere Dokumente wie ausländische Personalausweise oder internationale Führerscheine werden in der Regel nicht akzeptiert.

Gilt die Verifizierungspflicht auch für kurzfristige Aufenthalte?

Die Verpflichtung zur Identitätsverifizierung gilt unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer für alle Personen, die entsprechende Dienste auf chinesischem Hoheitsgebiet nutzen möchten. Sie gilt damit auch für eintägige Grenzaufenthalte oder kurze touristische Reisen von wenigen Tagen Dauer.

Ist eine Verifizierung ohne physischen Reisepass möglich?

Bei persönlichen Vor-Ort-Vorgängen ist die Vorlage des physischen Originaldokuments fast ausnahmslos erforderlich. Bei digitalen Diensten entfällt die wiederholte Vorlage des Dokuments, sobald die Identitätsdaten einmal erfolgreich geprüft und im Nutzerkonto hinterlegt wurden.

Wie werden die erhobenen Daten geschützt?

Alle Dienstleister, die zur Durchführung von Realnamenverifizierungen berechtigt sind, unterliegen gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der erhobenen personenbezogenen Daten. Eine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte ist untersagt und wird mit behördlichen Sanktionen belegt. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu den im jeweiligen Regelwerk festgelegten Zwecken.

Gibt es Ausnahmen von der Verifizierungspflicht?

Generelle Ausnahmen für private ausländische Besucher sind in den geltenden Regelungen nicht vorgesehen. Abweichende Verfahren können im Rahmen von diplomatischen Aufenthalten oder offiziellen Regierungsmissionen auf Basis zwischenstaatlicher Abmachungen zur Anwendung kommen.

Der genaue Ablauf der Verifizierung kann je nach Anbieter und lokalen Gegebenheiten geringfügige Abweichungen aufweisen. Alle offiziell zugelassenen Dienstleister stellen auf ihren öffentlichen Informationskanälen spezifische Hinweise für ausländische Nutzer bereit. Bei auftretenden Fragen zum Verfahren können sich Besucher an das Servicepersonal vor Ort oder an die zuständigen behördlichen Auskunftsstellen wenden.

Quellenangaben

Die in diesem Text dargestellten Informationen basieren auf öffentlichen Veröffentlichungen folgender Einrichtungen: Ministerium für öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China, Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, Staatliche Eisenbahnverwaltung, Zivilluftfahrtverwaltung, Volksbank von China, Nationale Cyberspace-Verwaltung.